Gratifikationen

Gratifikaktionen oder Sondervergütungen sind Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt. Gratifikationen oder Sondervergütungen werden in unterschiedlichsten Konstellationen, meist jedoch als Weihnachts- oder Urlaubsgeld vom Arbeitgeber gezahlt. Teils kann der Arbeitnehmer die zusätzliche Leistung aufgrund einer arbeits- oder tarifvertraglichen Regelung beanspruchen oder die Gratifikationen werden als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Verpflichtung für die Zukunft gezahlt. Auch ein Anspruch aus betrieblicher Übung ist denkbar.

Als zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbrachte Leistung des Arbeitgebers unterliegen Gratifikationen unterschiedlichen Kürzungsmöglichkeiten. So kann die Gewährung beispielsweise unter Vorbehalt oder die Möglichkeit des Widerrufs gestellt werden. Auch eine Rückforderung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Rechtsprechung unterzieht entsprechende Klauseln in Formulararbeitsverträgen jedoch einer strengen Inhalts- und Angemessenheitskontrolle, was eine anwaltiche Prüfung im Einzelfall unumgänglich macht.